Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Zumtobel AG zu einer Gedlstrafe von 85.000 Euro verdonnert. Grund dafür ist eine Pflichtverletzungen in Bezug auf eine Ad-Hoc-Meldungen des Unternehmens aus dem Jahre 2018. Der Vorarlberger Konzern erklärte bei der Präsentation des Jahresergebnis von 2017, dass es im Frühjahr 2018 zu einer Wertberichtigung kam. Diese muss aber gesetzlich zumindest vier Wochen ...Den vollständigen Artikel lesen ...