BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU will mit neuen Exportvorschriften einen Beitrag zum Missbrauch von digitalen Überwachungstechnologien leisten. Wie der derzeitige deutsche EU-Ratsvorsitz und Vertreter des Europaparlaments mitteilten, wurde am Montagabend eine vorläufige politische Einigung über die geplante Überarbeitung der sogenannten Dual-Use-Verordnung erzielt. Sie legt Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen bei der Ausfuhr von Gütern fest, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Chemikalien, aber insbesondere auch Software oder Technologien.
"Die neuen Vorschriften sorgen für das richtige Gleichgewicht zwischen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, der Wahrung unserer Sicherheitsinteressen und der Förderung der Menschenrechte", kommentierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Ein Schwerpunkt werde es künftig sein, Technologien zu kontrollieren, die im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können. Das seien insbesondere Güter für digitale Überwachung.
Der zuständige Berichterstatter der EVP-Fraktion, Sven Simon (CDU), kommentierte: "Wie wichtig solche Exportkontrollen sind, zeigt derzeit der Einsatz dieser Überwachungstechniken zur Repression gegen Demonstranten in Belarus." Für die Glaubwürdigkeit der EU sei es von entscheidender Bedeutung, mit effektiveren Normen und Kontrollen zu verhindern, dass europäische Technik in die Hände von Despoten fällt.
Der SPD-Abgeordnete Bernd Lange sprach von einem "Meilenstein im Engagement der EU für einen stärkeren Schutz der Menschenrechte". Im Bereich der Überwachungstechnologien habe das EU-Parlament etwa die Einbeziehung biometrischer Identifizierungstechnologie wie Gesichts- und Gefühlserkennung sowie des Durchsuchens von Big Data in eine strenge Exportkontrolle erreicht. Die neuen Vorschriften stärkten auch die Verantwortung der Exporteure bei der Einschätzung von Risiken für den Missbrauch von Dual-Use-Gütern und erleichterten weitere Anpassungen an den technologischen Fortschritt.
Nach Angaben aus der EU-Kommission sollen die neuen Vorschriften im kommenden Frühjahr in Kraft treten. Zuvor muss die Einigung noch offiziell vom Parlament und vom EU-Ministerrat angenommen werden./aha/DP/he