Anzeige
Mehr »
Freitag, 01.05.2026 - Börsentäglich über 12.000 News
Öl bricht über $108 und Wedgemount dreht die Produktion genau jetzt wieder an
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
303 Leser
Artikel bewerten:
(1)

UPDATE/BVerfG-Rüge wegen Atomgesetznovelle - Vattenfall-Klage erfolgreich

DJ UPDATE/BVerfG-Rüge wegen Atomgesetznovelle - Vattenfall-Klage erfolgreich

--16. Atomgesetznovelle von 2018 verfassungswidrig

--Novelle schon wegen fehlender EU-Genehmigung nie in Kraft getreten

--Vattenfall begrüßt Urteil "uneingeschränkt"

(Neu: mehr Details, Reaktionen Vattenfall und RWE)

Von Petra Sorge

BERLIN (Dow Jones)--Die im Zuge des Atomausstiegs erlassenen Entschädigungsregeln für die Energiekonzerne sind gesetzeswidrig. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das 2018 erlassene Atomgesetz für "ungeeignet", um eine bereits zuvor von den Karlsruher Richtern "festgestellte Grundrechtsverletzung zu beheben". Es bestätigte damit eine Klage des schwedischen Energieversorgers Vattenfall. Zudem sei die 16. Novelle des Atomgesetzes wegen formeller Fehler "schon nicht in Kraft getreten". Vattenfall erklärte, es begrüße die Entscheidung "uneingeschränkt".

Konkret monierten die Richter, dass für die Gesetzesnovelle keine Genehmigung durch die EU-Kommission vorlag. Diese hätte "lediglich eine unverbindliche Einschätzung" gegeben.

Bereits 2016 forderte Gericht angemessene Entschädigung für Konzerne 

Das Gericht hatte zwar den beschleunigten Atomausstieg bis 2022 infolge der Katastrophe von Fukushima nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall 2016 grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Allerdings müssten die Konzerne für Reststrommengen entschädigt werden, die ihren Atomkraftwerken beim ersten Atomausstiegsbeschluss 2002 zunächst zugeteilt und 2011 wieder gestrichen wurden.

Nach dem Urteil änderte der Bundestag 2018 das Atomgesetz und beschloss die nun unwirksamen Entschädigungen. Demnach müssten die Betreiber der betroffenen Atomkraftwerke vor einem möglichen finanziellen Ausgleich erst versuchen, die Reststrommengen zu verkaufen.

Vattenfall legte dagegen Verfassungsbeschwerde ein, weil das Unternehmen keine Möglichkeit mehr sah, die Strommengen in seinen Kraftwerken Krümmel und Brunsbüttel noch herzustellen. Der Konzern erklärte nun, die Atomgesetz-Novelle sei "den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht einmal im Ansatz gerecht geworden, sondern hat die massiven Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Energieversorgern noch einmal verschärft". Eine Neuregelung bedürfe aus Sicht des Gerichts "substantieller Nachbesserungen", so der Konzern.

"Insbesondere muss Vattenfall dafür entschädigt werden, dass die vom Gesetzgeber zugewiesenen Reststrommengen nicht zu angemessenen Bedingungen verwertet werden konnten." Das Unternehmen hofft nun auf Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe im Jahr 2023.

Vattenfall klagt auch vor einem Washingtoner Schiedsgericht gegen Atomausstieg 

Wegen des Atomausstiegs führt Vattenfall derzeit auch ein privates Schiedsgerichtsverfahren in Washington. Das Unternehmen fordert in diesem Verfahren von der Bundesrepublik 4,4 Milliarden Euro, inklusive Zinsen sind es inzwischen sogar 6,1 Milliarden Euro. Die Klage, die an dem Schiedsgericht seit 2016 läuft, hatte Vattenfall bereits 2012 eingereicht.

Der nicht direkt an dem Verfahren vorm Bundesverfassungsgericht beteiligte Energieversorger RWE reagierte ebenfalls positiv auf das Urteil. "Nach erster Einschätzung wird sich unsere Rechtsposition definitiv nicht verschlechtern", erklärte Finanzvorstand Markus Krebber anlässlich einer Telefonkonferenz zur Bilanz. Bislang habe RWE im Zusammenhang mit dem Atomausstieg noch keine Entschädigung von der Bundesregierung erhalten.

Das Bundesumweltministerium war auf Anfrage von Dow Jones Newswires zunächst nicht für eine Reaktion zu erreichen.

(Mit Material von AFP)

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/smh

(END) Dow Jones Newswires

November 12, 2020 04:57 ET (09:57 GMT)

Copyright (c) 2020 Dow Jones & Company, Inc.

© 2020 Dow Jones News
Vergessen Sie Gold, Silber und Öl: Nächste Megarallye startet!
Die Märkte feiern neue Rekorde – doch im Hintergrund braut sich eine Entwicklung zusammen, die alles verändern könnte. Die anhaltende Sperrung der Straße von Hormus sorgt laut IEA für eine der größten Energiekrisen aller Zeiten. Gleichzeitig schießen die Preise für Düngemittel und Agrarrohstoffe bereits nach oben.

Damit droht ein perfekter Sturm: steigende Energiepreise, explodierende Produktionskosten und ein möglicher Super-El-Nino, der weltweit Ernten gefährdet. Erste Auswirkungen sind längst sichtbar – Weizen, Soja und Kakao verteuern sich deutlich, während Lebensmittelpreise vor dem nächsten Sprung stehen könnten.

Für Anleger bedeutet das nicht nur Risiken, sondern enorme Chancen. Denn während klassische Märkte unter Druck geraten könnten, entsteht auf den Feldern und Plantagen der nächste große Rohstoffzyklus. Wer sich jetzt richtig positioniert, kann von einer Entwicklung profitieren, die weit über Öl und Metalle hinausgeht.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir drei Aktien vor, die besonders aussichtsreich sind, um von diesem Trend zu profitieren – solide positioniert, strategisch relevant und mit erheblichem Aufwärtspotenzial.



Jetzt den kostenlosen Report sichern – bevor der Agrar-Boom voll durchschlägt!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.