Das Finanzministerium weist die Kritik von SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda an den Corona-Hilfen für den Kulturbereich zurück. Gemeinnützige könnten den Umsatzersatz sehr wohl beantragen, sofern diese Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind, so ein Sprecher des Finanzministeriums.Dazu zählen all jene, die selbstständig eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausüben, auch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2020 finanzen.at