Wer Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit bezieht, muss seine Einkommenssteuererklärung elektronisch abgeben. So ist es in § 25 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt. Doch das Gesetz sieht auch eine Härtefallregelung für Betriebe vor, denen eine elektronische Steuererklärung nicht zugemutet ...Den vollständigen Artikel lesen ...