Nach den Mitarbeitern in der Gastronomie und Hotellerie erhalten auch die rund 10.000 Beschäftigten in der Kosmetik-, Friseur- und Massagebranche einen Rechtsanspruch auf eine Lockdown-Zulage in der Höhe von 100 Euro. Der Trinkgeldersatz wurde Anfang November in Abstimmung mit den Sozialpartnern fixiert, um Beschäftigte im Tourismus, die aufgrund des Corona-Lockdowns kein Trinkgeld bekommen, finanziell ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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