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Arbeit über Minijob hinaus lohnt für Zweitverdiener kaum - Studie

DJ Arbeit über Minijob hinaus lohnt für Zweitverdiener kaum - Studie

BERLIN (Dow Jones)--Für Ehefrauen und Mütter lohnt es sich aufgrund des deutschen Steuersystems oft kaum, über einen Minijob hinaus zu arbeiten. Eine Studie des Ifo Instituts für die Bertelsmann Stiftung ergab, dass das Steuer- und Sozialversicherungssystem falsche Anreize setzt, die abgebaut werden sollten. Denn über den Minijob hinaus gehende Arbeit in Teilzeit lohne sich für Frauen und Mütter vergleichsweise wenig. Für Alleinstehende und Alleinerziehende im Niedriglohn sei sogar nur die Aufnahme eines Kleinstjobs bis 100 Euro monatlich attraktiv.

Als Konsequenz fordert die Bertelsmann Stiftung eine Anpassung der Hinzuverdienstregelung für Alleinstehende und Alleinerziehende, die besonders häufig im Niedriglohnsektor tätig sind. Um für Zweitverdienende den Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen, sollten Minijobs eingeschränkt und das Ehegattensplitting reformiert werden, so die Bertelsmann Stiftung.

"Derzeit tragen Beschäftigte, die es ohnehin auf dem Arbeitsmarkt schwer haben, eine besonders große Last - das müssen wir ändern", forderte Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung.

Teilzeitjob weniger attraktiv als Minijob 

Die Studie "Partizipationsbelastungen im deutschen Steuer-, Abgaben- und Transfersystem" untersuchte, für wen sich Arbeit lohnt. Verdient beispielsweise der Mann 48.000 Euro brutto im Jahr, würde die Frau bei einem Stundenlohn von 10 Euro und einem Minijob mit etwa 10 Wochenstunden 5.400 Euro im Jahr hinzuverdienen - und zwar ohne Abzüge aufgrund der Sonderregelung für Minijobs.

Wählt sie stattdessen einen Teilzeitjob mit 20 Wochenstunden bei gleichem Bruttostundenlohn, bleiben der Familie 6.293 Euro im Jahr zusätzlich, so das Ergebnis der Studie.

"Eine Zweitverdienerin müsste doppelt so viel arbeiten, um nicht einmal 1.000 Euro mehr im Jahr in der Tasche zu haben. Die Nettomehreinnahmen stehen in keinem Verhältnis zur zusätzlichen Arbeit", kritisierte Dräger.

Geringverdienende Alleinstehende und Alleinerziehende stark belastet 

Noch stärker belastet werden laut der Studie die Einkommen von Alleinerziehenden im Niedriglohnbereich.

Für Alleinerziehende mit zwei Kindern rechnet sich beispielsweise bereits eine Beschäftigung über den Kleinstjob (100 Euro pro Monat) hinaus kaum. Verglichen mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld II bleiben ihnen bei der Aufnahme eines Minijobs 2.040 Euro im Jahr bzw. 38 Prozent ihres zusätzlich verdienten Einkommens übrig. Bei 10 Euro Bruttostundenlohn sind es in einem Teilzeitjob (20 Wochenstunden) 3.040 Euro und in einem Vollzeitjob (40 Wochenstunden) 8.038 Euro jährlich und damit gerade einmal 29 Prozent bzw. 39 Prozent ihres Bruttohinzuverdienstes.

Am höchsten sei die Belastung im Niedriglohnsektor für Alleinstehende ohne Kinder. Entschieden sie sich für eine Vollzeitbeschäftigung, bleiben ihnen sogar nur 25 Prozent ihres Bruttoeinkommens, so das Ergebnis der von Andreas Peichl und Maximilian Blömer erstellen Studie des Ifo Instituts.

"Im Niedriglohnbereich sind die Hürden, eine Arbeit aufzunehmen, zu hoch", erläuterte Dräger. Gerade hier seien aber niedrige Hürden wichtig, damit Jobs im Niedriglohn ihre Einstiegsfunktion in den Arbeitsmarkt erfüllen.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/jhe

(END) Dow Jones Newswires

November 16, 2020 23:00 ET (04:00 GMT)

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© 2020 Dow Jones News
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