Washington, D.C.--(Newsfile Corp. - 17. November 2020) - Die Securities and Exchange Commission stimmte heute für die Annahme von Regeln und Regeländerungen, die zusätzliche Flexibilität im Zusammenhang mit Dokumenten bieten, die bei der Kommission eingereicht werden, indem sie die Verwendung elektronischer Signaturen in Authentifizierungsdokumenten erlauben, und die elektronische Dienststellung und Einreichung im Verwaltungsverfahren der Kommission erleichtert. Diese neuen Vorschriften und Änderungen sind Teil einer Reihe von Initiativen zur Modernisierung und Stärkung der Tätigkeit der Agentur.
In der ersten Klage nahm die Kommission Regeländerungen an, um die Verwendung elektronischer Signaturen bei der Ausführung von Authentifizierungsdokumenten im Zusammenhang mit vielen bei der Kommission eingereichten Dokumenten zu ermöglichen. Regel 302 (b) der Verordnung S-T schreibt derzeit vor, dass jeder Unterzeichner einer elektronischen Ablageschrift vor oder zum Zeitpunkt der elektronischen Einreichung eine Unterschriftsseite oder ein anderes Dokument ("Authentifizierungsdokument") manuell signiert, um die Inschrift der Unterschrift innerhalb der elektronischen Einreichung zu authentifizieren. Die heutigen Änderungen erlauben es einem Unterzeichner einer elektronischen Einreichung, der bestimmte Verfahren befolgt, ein Authentifizierungsdokument durch eine elektronische Signatur zu unterzeichnen, die bestimmte Anforderungen des EDGAR Filer-Handbuchs erfüllt. Darüber hinaus hat die Kommission bestimmte Regeln und Formulare nach dem Securities Act, Exchange Act und Investment Company Act geändert, um die Verwendung elektronischer Signaturen in Authentifizierungsdokumenten im Zusammenhang mit bestimmten anderen Anmeldungen zu ermöglichen, wenn diese Anmeldungen typisierte und nicht manuelle Signaturen enthalten. In diesen Änderungsanträgen wird die weitverbreitete Verwendung elektronischer Signaturen und technologischer Entwicklungen bei der Authentifizierung und Sicherheit elektronischer Signaturen sowie die anhaltende Notwendigkeit anerkannt, entfernte Arbeitskräfte zu unterstützen, und folgen einer Petition zur Regelung, der sich fast 100 öffentliche Unternehmen angeschlossen haben. Die Regeländerungen treten mit der Veröffentlichung der Annahmefreigabe im Bundesregister in Kraft.
In der zweiten Klage nahm die Kommission Regeländerungen an, um die elektronische Einreichung und Zustellung von Dokumenten in Verwaltungsverfahren vorzuschreiben. Diese Regeländerungen erfordern auch eine Verschriftung sensibler personenbezogener Daten aus vielen dieser Dokumente, bevor sie bei der Kommission eingereicht werden. Diese Änderungen treten 30 Tage nach Veröffentlichung der Annahmeimtierung samt Bundesregister in Kraft. Die Einhaltung ist jedoch erst am 12. April 2021 erforderlich, und es wird eine anfängliche 90-Tage-Phase-in-Periode nach dem Konformitätsdatum geben.