ETERNA muss in die Verlängerung - zur notwendigen Verlängerung der Anleihe 2017/22 (ISIN DE000A2E4XE4) ist eine zweite Anleihegläubigerversammlung (AGV) nötig. Eine Stimmabgabe zur Laufzeit-Verlängerung der Anleihe 2017/22 ist dabei ab sofort über die ETERNA-Webseite möglich. Mit der Abstimmung soll die Stabilität der Finanzierung des Mode-Unternehmens auch in der Corona-Krise erreicht werden. ETERNA bietet Anlegern zu weiteren Informationen auch die Teilnahme an Telefonkonferenzen an.
In der vorangegangenen Abstimmung ohne Versammlung (1. AGV) haben weniger als 50 % des ausstehenden Anleihevolumens abgestimmt. Damit lag, wie bei Gläubigerversammlungen in der Regel der Fall, für die erste Abstimmung keine Beschlussfähigkeit vor.
Hinweis: Die Einladung mit allen Details zur zweiten Gläubigerversammlung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://unternehmen.eterna.de/de/anleihe veröffentlicht.2. AGV am 17. Dezember 2020
Zur Abstimmung über die geplante Anleiheverlängerung hat die eterna Mode Holding ...
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