Der "Deutschlandfunk" formulierte es am 26. Mai 2013 so:?? "Das Asylrecht wurde aus dem Artikel 16 des Grundgesetzes gestrichen. In dem neu eingeführten Artikel 16a steht nach wie vor der Satz: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Die vier weiteren ausführlichen Absätze kündigen dann allerdings drastische Einschränkungen an: Wer über sogenannte ...Den vollständigen Artikel lesen ...