DJ Deutsche Behörden können Teslas Autopilot gar nicht testen
FRANKFURT (Dow Jones)--Der US-Automobilhersteller Tesla nutzt mit seinem "Autopiloten" eine Rechtslücke in Deutschlands Zulassungssystem. Wie die "Welt am Sonntag" berichtet, sei für die Genehmigung des Assistenzsystems die niederländische Zulassungsbehörde RDW zuständig. Dies teilte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Anfrage der Zeitung mit.
Die RDW verantwortet die in der EU gültige Gesamtfahrzeuggenehmigung für Tesla. Diese Zuständigkeit gilt laut KBA aber nicht für Software-Updates, die Tesla auf die Wagen der Kunden aufspielt: "Für bereits in Verkehr befindliche Fahrzeuge ist das KBA nicht zuständig, sondern die Bundesländer", schreibt die Behörde.
Die Auswirkung der Tesla-Updates können aber nicht überprüft werden, weil selbst unabhängige Prüforganisationen darauf nicht vorbereitet sind. Es sei nicht einmal die Art der Sensoren für ein selbstfahrendes Auto vorgeschrieben, sagte Rico Barth, Leiter des Kompetenzbereichs vernetztes und automatisiertes Fahren beim TÜV Rheinland.
"Stattdessen werden Testszenarien vorgegeben, die ein Fahrzeug bestehen muss - in virtuellen Umgebungen ebenso wie auf Prüfgeländen und im realen Verkehr." Diese Szenarien würden noch von europäischen Gremien definiert und derzeit von den Prüforganisationen erprobt. "So richtig werden wir dazu erst 2021 eine Aussage treffen können." Ab 22. Januar 2021 können Fahrzeuge auf Grundlage einer neuen Regel der UN-Wirtschaftskommission UNECE für autonomes Fahren in der EU genehmigt werden.
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November 22, 2020 08:12 ET (13:12 GMT)
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