Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 19.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Goldaktie: Eine Erfolgsgeschichte, die seinesgleichen sucht, startet gerade richtig durch!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.353 Leser
Artikel bewerten:
(3)

Bundeskartellamt warnt vor steigender Marktmacht von RWE

DJ Bundeskartellamt warnt vor steigender Marktmacht von RWE

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskartellamt schließt nicht aus, künftig gegen den Energiekonzern RWE wettbewerbsrechtlich tätig werden zu müssen. Der bis Ende 2022 abgeschlossene Atomausstieg dürfte "dazu führen, dass die Marktmacht von RWE deutlich zunehmen wird und RWE damit eine marktbeherrschende Stellung zuwachsen könnte", heißt es in einer Stellungnahme der Behörde zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beim Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages. "Das Bundeskartellamt verfolgt diese Entwicklung über seine Marktmachtberichte sehr genau."

Die Bonner Wettbewerbshüter hatten vor dieser Entwicklung zwar bereits in einer Stellungnahme zum Milliardendeal zwischen RWE und Eon gewarnt. Im Februar 2019 stimmten sie der Transaktion der beiden DAX-Konzerne aber noch zähneknirschend zu. Damals hieß es, der Aktivatausch lasse "keine Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten". Laut dem jüngsten Marktmachtbericht produziert RWE rund 30 Prozent des deutschen Stroms und erreichte 2018 de facto einen Marktanteil von 25,1 Prozent. Im Kartellrecht wird bei einem Marktanteil aber erst von 40 Prozent eine marktbeherrschende Stellung vermutet.

Nun schreiben die Kartellwächter mit Verweis auf den Fall des Essener Versorgers, dass rechtliche Schritte "künftig insbesondere in Betracht kommen" könnten, "da das Thema Marktmacht auf dem Stromerstabsatzmarkt perspektivisch wieder von zunehmender Relevanz ist". Das Amt bezieht sich hierbei auf den Paragraphen 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das die Bundesregierung nun reformieren will. Der Passus verbietet es Energieunternehmen, eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich auszunutzen.

Kartellamt fordert stärkere Durchgriffsrechte bei Marktmissbrauch 

Das Bundeskartellamt setzt sich daher auch mit Nachdruck für eine Verlängerung des Paragraphen ein: "Im Fall eines etwaigen Missbrauchsverfahrens wegen Kapazitätszurückhaltung und dadurch hervorgerufener Preisspitzen wäre insbesondere der durch 29 GWB explizit ermöglichte Rückgriff auf komparative Elemente zur Begründung des Missbrauchstatbestandes förderlich." Die Pläne der Regierung, die Kartellaufsicht generell zu stärken und zu erweitern, wären mit Blick auf die steigenden Strompreise "ein deutliches Signal".

Darüber hinaus empfiehlt die Behörde auch, dem Vorschlag des Bundesrats zu folgen und die Missbrauchsaufsicht auch auf die Fernwärmemärkte auszuweiten. Denn ein Fernwärmeversorger habe in seinem Netz "regelmäßig eine Monopolstellung inne und für die angeschlossenen Kunden bestehen keine Wechselmöglichkeiten zu einem anderen Fernwärmeversorger", heißt es in der Stellungnahme. "Eine effektive Missbrauchsaufsicht würde somit die Energiewende flankieren und deren Akzeptanz steigern."

Der Forderung schließt sich auch die Verbraucherzentrale Bundesverband an. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, und weitere Sachverständige werden am morgigen Mittwoch ab 9 Uhr als Sachverständige im Wirtschaftsausschuss sprechen.

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/smh

(END) Dow Jones Newswires

November 24, 2020 05:46 ET (10:46 GMT)

Copyright (c) 2020 Dow Jones & Company, Inc.

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.