DJ Deutschland sichert weiteren Aufenthalt britischer Staatsbürger
BERLIN (Dow Jones)--Briten, die sich am 31. Dezember in Deutschland aufhalten, bekommen auch ab Januar einen gesetzlich gesicherten Aufenthaltsstatus. Die betroffenen Briten und ihre Familienangehörigen müssen lediglich bis zum 30. Juni 2021 ihren Aufenthalt bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anzeigen, erklärte das Bundesinnenministerium. Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt alleine genüge jedoch nicht.
Mit dieser am Dienstag in Kraft getretenen Regelung sichert Deutschland den ansässigen Briten ein Aufenthaltsrecht zu, das über die Ende Dezember auslaufende Brexit-Übergangsregelung hinausgeht.
Das Vereinigte Königreich ist Ende Januar aus der EU ausgetreten. Bis Ende Dezember gelten noch Übergangsregeln für die vier Grundfreiheiten: der freie Personen- und Dienstleistungsverkehr sowie der freie Kapital- und Warenverkehr.
Ab Januar werden neu nach Deutschland einreisende britische Staatsbürger wie Angehörige anderer Drittstaaten behandelt. Diese benötigen für längere Aufenthalte oder die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland eine Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Für andere als Kurzaufenthalte und bestimmte Arbeitsaufenthalte im Schengen-Raum brauchen sie ab dem neuen Jahr vor der Einreise ein Visum, so das Innenministerium.
Das in Kraft getretene Gesetz sieht zudem auch für Bürger der EU, die nach Deutschland umziehen möchten, Erleichterungen vor. Nahestehende Personen, etwa Lebensgefährten, können unter bestimmten Voraussetzungen mitziehen, auch wenn diese Personen keine EU-Bürger sind.
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November 24, 2020 11:17 ET (16:17 GMT)
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