Beitrag der mzs Rechtsanwälte:
"Ob Kryptowährungen, digitaler Euro oder elektronische Wertpapiere - die Finanzmärkte werden künftig stark von der Blockchain-Technologie geprägt sein", sagte Professor Philipp Sandner, Leiter des Frankfurt School Blockchain Center (FSBC) an der Frankfurt School of Finance & Management, beim jährlichen Empfang der Börse Stuttgart im September.
Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren ist ein wichtiger nächster Schritt hin zur digitalen Transformation des Kapitalmarkts. Das altehrwürdige deutsche Wertpapierrecht bewegt sich und hat sich aufgemacht Richtung Zukunft.
Aber was bedeutet dieser Referentenentwurf für Unternehmen, die mittel- oder langfristig digitale Wertpapiere emittieren möchten?
Mehr Klarheit für digitale Geldwelten
Bereits im Jahr 2019 hat die BaFin Wertpapierprospekte für so genannte Security Token Offerings (STOs) gebilligt und die Security Tokens damit aufsichtsrechtlich als Wertpapiere sui generis, also von eigener Art, anerkannt. "Allerdings sind die Security Tokens, deren Emission wohl auch bei Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin möglich sein wird, zivilrechtlich keine Wertpapiere, weil der zivilrechtliche Wertpapierbegriff die Verkörperung in einer Urkunde erfordert", erläutert Oliver M. Prager, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ...
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