Halle (ots) - Gerade in Zeiten des Horrors lohnt ein Blick ins Völkerrecht. Premier Ahmed spricht von einer "inneren Angelegenheit". Einem Friedensnobelpreisträger würde es besser zu Gesicht stehen zu sagen: Auch in Bürgerkriegen gilt Artikel 3 der Genfer Konvention über den Umgang mit Kriegsgefangenen. Verstöße dagegen sind Kriegsverbrechen. Das sollten jene wissen, die die Truppen in Tigray kommandieren.
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