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Altmaier plant EEG-Rabatte für fossile Wasserstoffproduktion

DJ Altmaier plant EEG-Rabatte für fossile Wasserstoffproduktion

BERLIN (Dow Jones)--Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will nicht nur die Herstellung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage befreien, sondern plant auch deutliche Rabatte für fossile Produktionsverfahren. Das geht aus einer Formulierungshilfe hervor, die noch im parlamentarischen Verfahren in die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) eingefügt werden soll und in die Dow Jones Newswires Einblick hatte. "Wir haben Formulierungsvorschläge zur EEG-Novelle in die Ressortabstimmung eingebracht", bestätigte die für Energie zuständige Ministeriumssprecherin, Anna Sophie Eichler, ohne inhaltlich Stellung zu nehmen.

Mit dem Entwurf konkretisiert Altmaier erstmals das Versprechen der Koalition, grünen Wasserstoff deutlich zu fördern. Im bisherigen EEG-Entwurf fehlten Ausführungen dazu noch, nun heißt es: "Der Anspruch auf Zahlung der EEG-Umlage verringert sich auf null für Strom, der von einem Unternehmen zur Herstellung von grünem Wasserstoff unabhängig von dessen Verwendungszweck in einer Anlage verbraucht wird, die über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist." Auch zwei weitere Netzumlagen - die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die sogenannte Offshore-Umlage - sollen demnach begrenzt werden.

Betriebe müssen vor 2030 mit der grünen Wasserstoffproduktion starten 

Dazu fehlt aber noch eine eigene Verordnung, die die konkreten Anforderungen für die grüne Wasserstoffproduktion definiert. Damit soll sicherstellt werden, dass tatsächlich nur Ökostrom für die Herstellung des Gases zum Einsatz kommt. In ihrer Nationalen Wasserstoffstrategie strebt die Bundesregierung an, dass bis 2030 mindestens 5 Gigawatt grüner Wasserstoff produziert werden können, bis 2035, spätestens 2040 sollen es weitere 5 Gigawatt sein. Um das zu erreichen, soll die EEG-Befreiung zeitlich befristet werden: Nur Betriebe, die ihre Anlage vor dem 1. Januar 2030 in Betrieb nehmen, sollen davon überhaupt profitieren können.

Der Bund will unter bestimmten Umständen aber auch Prozesse zur Wasserstoffproduktion fördern, bei denen sehr wohl noch Treibhausgase entstehen. Darunter fallen beispielsweise blauer Wasserstoff, bei dem das anfallende CO2 abgeschieden und gespeichert wird, oder türkiser Wasserstoff, der über die thermische Spaltung von Methan gewonnen wird. Das geht aus einem Änderungsvorschlag für Paragraph 64a hervor. Grauer Wasserstoff, der aus Erdgas gewonnen wird und besonders klimaschädlich ist, wird darin auch nicht explizit ausgeschlossen.

EEG-Umlage für fossile H2-Produktion auf 15 Prozent begrenzt 

Für die jeweiligen Produzenten soll die Ökostromumlage auf 15 Prozent begrenzt werden, aber höchstens 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung der vergangenen drei Geschäftsjahre. Zugleich darf die Umlage insgesamt 0,1 Cent pro Kilowattstunde nicht unterschreiten. Auch müssen die Betriebe gewisse Maßnahmen für den Umweltschutz nachweisen. Die Erleichterungen sollen demnach "insbesondere dem Markthochlauf der neuen Technologie dienen". Dieser, so heißt es an anderer Stelle, sei "nur durch kostensenkende Rahmenbedingungen möglich".

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßte, dass das Wirtschaftsministerium nun Leerstellen im Gesetzentwurf fülle, lehnt aber eine anteilige EEG-Befreiung für nicht-grüne Wasserstoffherstellung strikt ab. "Verfahren, deren Grundlage fossile Energieträger sind, müssen gänzlich ausgeschlossen werden", forderte BEE-Präsidentin Simone Peter. "Der Fokus muss auf dem Ausbau einer ausschließlich grünen Wasserstoffwirtschaft liegen, indem Erneuerbare Energien fortan als einziger Primärenergieträger der Zukunft anerkannt werden."

Ökostromverband fordert weitere Nachbesserungen 

Der BEE lobte, dass das Wirtschaftsministerium nun auch das Problem der negativen Strompreisfenster angehe. Negative Preise entstehen etwa, wenn aufgrund von besonders viel Wind und Sonne viel zu viel Strom im Netz ist. Allerdings mahnte Peter hier einen besseren Ausgleich an: "Die Erneuerbaren Energien dürfen nicht für die Verwerfungen am Strommarkt haften, die durch inflexibel laufende konventionelle Kraftwerke ausgelöst und verstärkt werden".

Die Beratungen zum EEG im Bundestag befinden sich derzeit in der Schlussphase. Bereits im Januar soll es in Kraft treten. Zahlreiche Wirtschafts- und Umweltverbände hatten weitere Verbesserungen angemahnt, insbesondere einen deutlich schnelleren und ambitionierteren Ökostromausbau.

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/jhe

(END) Dow Jones Newswires

November 26, 2020 12:56 ET (17:56 GMT)

Copyright (c) 2020 Dow Jones & Company, Inc.

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