Das Hamburger Landgericht entschied allerdings - und hatte auch rechtlich kaum eine andere Wahl - die Eidesstattlichen Versicherungen des Vereins "Mare Liberum" höher zu bewerten. Und deren Inhalt ist bemerkenswert: "Der Antragssteller hat an Eides Statt versichert, noch nie Menschen aus Seenot an Bord genommen zu haben", heißt es in dem Beschluss ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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