. Die Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) berichtete über den Stand des Vergleichsangebots zuletzt Anfang November. Und am 27.11.2020 gab es die HighCourt-Entscheidung das Quorum der Zustimmung der Gläubiger zum Vergleich mit den "Geschädigten Anlegern" auf ein lösbares Maß zu senken. Heute ein weiterer Mosaikstein für die Lösung des größten Hindernisses auf dem Weg zu einer Rettung des Steinhoff-Konzerns: Südafrika's Zentralbank stimmt zu Um die Cash-Komponente des angebotenen Vergleichs zahlen zu können, benötigte Steinhoff die Freigabe dieser Transaktionen durch die südafrikanische ...Den vollständigen Artikel lesen ...