DJ Unternehmen erhalten auch 2021 Spitzenausgleich bei Stromsteuer
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Das produzierende Gewerbe in Deutschland wird auch 2021 bei der Strom- und Energiesteuer entlastet. Das Bundeskabinett habe auf der Grundlage eines Monitoringberichts des RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung festgestellt, "dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch 2021 wieder den sogenannten Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer in voller Höhe erhalten können", teilte das Finanzministerium mit. Demnach hätten die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht.
Mit dem Stromsteuer-Spitzenausgleich werden Unternehmen von einem Teil der Strom- und der Energiesteuer per Erstattung oder Verrechnung entlastet, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden. Seit 2013 erhalten Unternehmen des produzierenden Gewerbes den Spitzenausgleich aber nur noch, wenn sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten, was die Regierung auf der Grundlage des Berichtes eines unabhängigen wissenschaftlichen Instituts feststellen muss.
Im für das Antragsjahr 2021 maßgeblichen Bezugsjahr 2019 beträgt der Zielwert zur Reduktion der Energieintensität den Angaben zufolge 9,3 Prozent gegenüber dem Basiswert der jahresdurchschnittlichen Energieintensität in den Jahren 2007 bis 2012. Das RWI komme zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Reduktion 21,6 Prozent gegenüber dem Basiswert betrug, teilte das Finanzministerium mit.
Der Monitoringbericht geht auf eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Steigerung der Energieeffizienz vom 1. August 2012 zurück.
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December 02, 2020 05:48 ET (10:48 GMT)
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