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Schulze will Mieter und Vermieter bei CO2-Preis gleich belasten

DJ Schulze will Mieter und Vermieter bei CO2-Preis gleich belasten

Von Petra Sorge

BERLIN (Dow Jones)--Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will Mieter und Vermieter zu gleichen Teilen an den steigenden Heizkosten infolge des CO2-Preises beteiligen. Sie habe mit Blick auf die Klimamaßnahmen "klargemacht, dass ihr ein sozialer Ausgleich wichtig ist", sagte Ministeriumssprecher Stephan Gabriel Haufe. Schulzes Konzept solle in Form eines Gesetzes oder einer Verordnung kommen und werde etwa auch von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) unterstützt.

Ziel der Pläne ist, Vermieter zu motivieren, in nicht-fossile Heiztechnik oder erneuerbare Wärme zu investieren. Mieter sollen zugleich zu sparsamem Energieverbrauch angeregt werden. "Deswegen die Halbierung für beide Seiten 50-50, wenn der CO2-Preis eine gewisse Erhöhung herbeiführt", so Haufe.

Zwischen 60 und 79 Euro mehr pro Haushalt 

Nach einer Beispielrechnung des Umweltministeriums wird ein Haushalt, der etwa 10.000 Kilowattstunden an Erdgas im Jahr verbraucht, im kommenden Jahr insgesamt 60 Euro mehr zahlen. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1.000 Liter Heizöl zahlt der Prognose zufolge 79 Euro mehr, Tendenz steigend. Konkret beginnt der CO2-Preis für Kraft- und Heizstoffe 2021 bei 25 Euro und steigt danach schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.

Bereits jetzt investieren viele Vermieter und Eigentümer in neue Ökostrom-Heizungen, deren Anschaffung die Bundesregierung seit den Klimabeschlüssen im vergangenen Jahr deutlich stärker fördert. Vom 1. Januar bis 30. November wurden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Förderprogramm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" insgesamt 211.079 Anträge gestellt. Seit Januar 2020 wurden laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mehr als 488 Millionen Euro ausgezahlt. Dies sei ein neuer Rekord.

Das Wirtschaftsministerium erklärte, das Klimaschutzprogramm 2030 sehe dazu vor, mit Blick auf die Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung Änderungen im Mietrecht zu prüfen. "Wir sind dabei, den Prüfauftrag umzusetzen und werden dann dementsprechend handeln", sagte BMWi-Sprecherin Annika Einhorn. Ein Sprecher des für Bau zuständigen Bundesinnenministeriums betonte, die Abstimmung dazu laufe in der Regierung noch.

Kabinett beschließt zwei Ergänzungen 

Unabhängig davon hat das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch zwei weitere Ergänzungen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz beschlossen, mit dem der CO2-Preis geregelt wird. Eine der Verordnungen regelt den Verkauf von Emissionszertifikaten und das nationale Emissionshandelsregister konkreter.

Eine weitere Verordnung betrifft laut Umweltministerium die Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung von Emissionen. Unternehmen, die bereits im EU-Emissionshandel enthalten sind, sollen auch nicht doppelt belastet werden. "Lediglich in Ausnahmefällen besteht keine Möglichkeit, die in der Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 vorgesehene Anrechnungsmöglichkeit zu nutzen", erklärte ein Sprecher. Für diese Sonderfälle sei aber eine eigene Verordnung nötig, die jedoch nicht mehr in diesem Jahr vorgelegt werden könne.

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/apo

(END) Dow Jones Newswires

December 02, 2020 08:40 ET (13:40 GMT)

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