Am 3. Dezember 2020 vermeldet der Hessische Rundfunk: Beim online-Fahrkartenverkauf der Deutschen Bahn findet Diskriminierung statt. Denn die Anrede "Herr" oder "Frau" reicht nicht: Die Bahn muss Kunden geschlechtsneutral ansprechen. So jedenfalls urteilte das Landgericht Frankfurt an diesem 3. Dezember. Es gab damit einem Kläger nicht-binären Geschlechts ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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