DJ Finanzausschuss billigt Jahressteuergesetz mit Homeoffice-Pauschale
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Finanzausschuss des Bundestages hat dem Jahressteuergesetz zugestimmt, das unter anderem die Einführung einer Homeoffice-Pauschale und eine Verlängerung der Kurzarbeitsregelungen wegen der Coronavirus-Pandemie vorsieht. Das gaben die führenden Finanzexperten von Union und SPD bekannt. "Der Finanzausschuss hat heute mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt", sagte SPD-Finanzsprecher Lothar Binding. Die Union erklärte, sie hätte sich weitere Entlastungen für die Wirtschaft vorstellen können.
Der Bundestag will das Gesetz in der kommenden Woche abschließend beraten. Es sieht zahlreiche Änderungen im Steuerrecht vor. Die Homeoffice-Pauschale sollen all jene Steuerpflichtigen geltend machen können, die aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen ihrer Arbeit mobil nachgehen. In den Jahren 2020 und 2021 können sie 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro pro Jahr pauschal von der Steuer absetzen, wenn sie an diesem Tag nicht im Büro gearbeitet haben.
Unter anderem wird auch die geltende Regelung, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben, bis Ende 2021 verlängert. Darauf hatten sich die Regierungsparteien im Koalitionsausschuss verständigt. Zudem wird der Investitionsabzugsbetrag flexibler, was die Finanzierung geplanter Investitionen erleichtern soll. Vorgesehen sind zudem Erleichterungen für Ehrenamtler. Die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale werden auf 3.000 Euro beziehungsweise 840 Euro erhöht.
Längere Verjährung bei Steuerhinterziehung
Auch wird die Gangart bei der Aufarbeitung des Cum/Ex-Skandals um Steuerbetrug mit Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag verschärft. Um Gelder wieder zurückzufordern, wird die Verfolgungsverjährung bei schwerer Steuerhinterziehung auf 15 Jahre verlängert. Auch soll die Einziehung von Mitteln künftig auch noch nach einer Verjährung möglich sein. "Wir überlassen insbesondere bei den Cum/Ex-Fällen den Steuerbetrügern ihre Tatbeute nicht, auch wenn die Cum/Ex-Betrugsfälle schon länger zurückliegen", betonte Unions-Finanzsprecherin Antje Tillmann (CDU).
Mit dem Gesetz wird auch ein modernes Mehrwertsteuerrecht im grenzüberschreitenden Online-Handel eingeführt. Künftig müssen EU-weit agierende Unternehmer demnach nicht mehr in jedem Mitgliedsstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen. Zudem soll der Datenaustausch zwischen Kranken- und Pflegeversicherung, Finanzamt und Arbeitgebern rein elektronisch erfolgen. Auch wird die Steuerregelung für besonders günstige Mieten verbessert. "Damit soll verhindert werden, dass es zu vom Finanzamt veranlassten Mietsteigerungen kommt", sagte der CDU-Finanzpolitiker Olav Gutting.
Allerdings hätte sich die CDU/CSU-Fraktion "für das vermutlich letzte Jahressteuergesetz in dieser Legislative auch deutlich mehr steuerliche Entlastungen für die Wirtschaft vorstellen können", betonte Tillmann und beklagte, die SPD sei der Union zum Beispiel nicht bei Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung entgegengekommen. Insbesondere dem Mittelstand müsse aber in der jetzigen Situation geholfen werden, "sei es durch eine großzügige Verlustverrechnung oder weitere Steuerstundungen und -erleichterungen". Binding wiederum bedauerte, dass das Gesetz entgegen den SPD-Forderungen keine Regelung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen enthalte.
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December 09, 2020 06:39 ET (11:39 GMT)
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