THE HAGUE, Niederlande, 11. Dezember 2020 /PRNewswire/ -- Die von der EZB für 2020 festgelegten aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen der BNG Bank bleiben 2021 in Kraft. Im Rahmen des jährlichen Aufsichts- und Bewertungsprozesses (SREP) hat die BNG Bank von der Europäischen Zentralbank eine Mitteilung erhalten, dass die Höhe der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen für 2020 auch 2021 in Kraft bleibt.
Der Gesamtkapitalbedarf der SREP für die BNG Bank beträgt 10,25% und tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2021in Kraft.
Diese gesamte SREP-Kapitalanforderung setzt sich aus (i) der Mindestanforderung an CET1 gemäß Säule 1 (4,5%), (ii) der zusätzlichen Tier-1-Anforderung der Säule 1 (1), der Säule 1 Tier-2-Anforderung (2%), (iv) der Kapitalanforderung der Säule 2 CET1 (Säule 2 Anforderung, 2,25%) aus. Einschließlich der Pufferanforderungen (Kapitalerhaltungspuffer (CCB, 2,5% CET1), dem antizyklischen Puffer (CCY, 0,0%) und dem Puffer der anderen systemrelevanten wichtigen Institution (OSII, 1,00%) ergibt dies eine Gesamtkapitalanforderung von 13,75%.
Zum 30. Juni 2020beträgt die Kernkapitalquote 36 %. Damit liegt die Kapitalisierung der BNG Bank deutlich über der EZB-Anforderung.
Unser Ziel ist es, ein natürlicher Partner für unsere Kunden zu sein, indem wir ihnen helfen, die sozialen Herausforderungen zu bewältigen, die sie bewältigen müssen. Wir wollen erfolgreich unsere sozialen Auswirkungen liefern und demonstrieren. Mit einer Bilanzsumme von mehr als 140 Milliarden Eurosind wir die viertgrößte Bank in den Niederlanden und ein relevanter Finanzier für lokale Behörden und Institutionen für Wohnungswesen, Gesundheitswesen, Bildung, Energie und Infrastruktur in den Niederlanden. Statt maximaler Gewinne strebt die BNG Bank eine faire Eigenkapitalrendite für ihre öffentlichen Aktionäre an.
BNG Bank - angetrieben von sozialen Auswirkungen