
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Bundesbank rechnet wegen der Verschärfung der Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie mit einem weiteren Dämpfer für die deutsche Wirtschaft im Schlussquartal 2020. Die seit Anfang November geltenden Eindämmungsmaßnahmen "unterbrechen die wirtschaftliche Erholung und führen voraussichtlich zu einem Rückschlag", schreibt die Notenbank in ihrem Monatsbericht Dezember, der am Montag veröffentlicht wurde. "Das Bruttoinlandsprodukt dürfte im letzten Jahresviertel aber nur relativ leicht und keinesfalls in ähnlicher Größenordnung wie im Frühjahr sinken."
Im zweiten Quartal war die deutsche Wirtschaftsleistung infolge des coronabedingten harten Lockdowns zum Vorquartal um 9,8 Prozent eingebrochen, im Sommer folgte eine unerwartet kräftige Erholung mit 8,5 Prozent Plus. Für das Gesamtjahr 2020 erwartet die Bundesbank ein Minus von 5,5 Prozent. 2021 dürfte die deutsche Wirtschaft demnach mit 3,0 Prozent Wachstum allmählich aus dem Corona-Tief kommen.
Nicht berücksichtigt in den jüngsten Bundesbank-Einschätzungen sind die erst am Sonntag von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen: Weil sich das Coronavirus stark ausbreitet, wird das Leben in Deutschland erneut drastisch heruntergefahren. Von diesem Mittwoch (16.12.) an bis zum 10. Januar muss zum Beispiel der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf schließen.
"Angesichts des außerordentlichen Wirtschaftseinbruchs im laufenden Jahr ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der insolventen Unternehmen in den kommenden Quartalen deutlich erhöhen wird", warnt die Bundesbank in ihrem Monatsbericht. Allerdings steige auch die Gefahr, dass Firmen am Leben gehalten werden, die eigentlich nicht überlebensfähig seien: "Zombieunternehmen".
Es müsse vermieden werden, "dass sich unrentable Geschäftsmodelle im Markt halten und dass Ressourcen gesamtwirtschaftlich ineffizient eingesetzt werden", bekräftigte die Bundesbank. "Das bedeutet auch, dass die aktuellen staatlichen Hilfsmaßnahmen, wie Erleichterungen bei der Inanspruchnahme von Kurzarbeit, Bürgschaften für Unternehmenskredite oder steuerliche Entlastungen, nur so lange wie notwendig aufrechterhalten und im Einklang mit der wirtschaftlichen Erholung zurückgefahren werden sollten."/ben/DP/bgf/