Im jüngsten Schließfach-Coup drei heimischer Bankfilialen geht der Verbraucherschutzverein (VSV) von grober Fahrlässigkeit aus und fordert daher weit mehr als 3.000 Euro Haftbegrenzung.
"Die 3.000 Euro sind in den AGB der Bank eine Haftungsbegrenzung für die Bank bei leichter Fahrlässigkeit. Ich halte diese Grenze für viel zu niedrig. Überdies gehen wir von grober Fahrlässigkeit aus und da haftet ...Den vollständigen Artikel lesen ...