Während Gerichte noch über Klagen in der Betriebsschließungsversicherung zu entscheiden haben, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Musterbedingungen für die Betriebsschließungsversicherung erstellt, wobei diese einen unverbindlichen Charakter haben. Mit ihnen soll nun verständlich geregelt werden, in welchen Fällen behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund von Krankheiten oder Krankheitserregern versichert sind.Den vollständigen Artikel lesen ...