Im Streit um Abschalteinrichtungen bei Dieselautos hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ausnahmereglungen deutlich eingeschränkt. Die Richter entschieden, das generelle Verbot von Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung würde ausgehöhlt, wenn es möglich wäre, den Motor dadurch auch vor Verschmutzung und Verschleiß zu schützen.Den vollständigen Artikel lesen ...