DJ Credit Suisse weist Vorwurf angeblicher Organisationsmängel zurück
ZÜRICH (Dow Jones)--Die Credit Suisse hat im Zuge der Ankündigung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft, im Rahmen eines seit mehr als zwölf Jahre andauernden Verfahrens nun unter anderem gegen die Bank Anklage zu erheben, den Vorwurf angeblicher Organisationsmängel zurückgewiesen. Wie die Credit Suisse ausführte, führt die Schweizerische Bundesanwaltschaft seit Februar 2008 gegen ehemalige bulgarische Kunden ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Geldwäsche. Später sei die Untersuchung, deren Sachverhalt auf die Jahre 2004 bis 2008 zurückgeht, auf zwei frühere Mitarbeiter der Credit Suisse und ab 2013 wegen angeblicher Organisationsmängel auch auf die Bank selbst ausgeweitet worden.
"Die Credit Suisse weist die gegen sie erhobenen Vorwürfe in aller Form zurück", teilte die Bank in ihrer Stellungnahme mit. Die Anschuldigungen nannte sie haltlos und unbegründet. Bereits in einem im Jahr 2004 erstellten regulatorischen Schwerpunktbericht zur Geldwäscheprävention sei festgestellt worden, dass die Bank die Anforderungen in diesem Bereich erfüllt habe. Darüber hinaus seien im Jahr 2016 von der Credit Suisse beauftragte Experten aus den Bereichen Geldwäscheprävention und Bankenaufsicht zu dem Schluss gekommen, dass die Organisation der Bank zur Geldwäscheprävention im fraglichen Zeitraum korrekt und angemessen aufgesetzt gewesen sei. Auch von der Unschuld ihrer ebenfalls angeklagten ehemaligen Mitarbeiterin zeigte sich die Bank überzeugt.
In solch einem Verfahren kann das Schweizerische Bundesstrafgericht neben einer Gewinneinziehung eine Buße von maximal 5 Millionen Schweizer Franken verhängen.
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December 17, 2020 08:04 ET (13:04 GMT)
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