BERLIN (dpa-AFX) - Sogenannte Parodontalerkrankungen - das sind Erkrankungen des Zahnhalteapparats - sollen besser diagnostiziert und behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA) hat dafür am Donnerstag eine neue Richtlinie beschlossen. Patienten mit entsprechenden Erkrankungen könnten künftig beim Zahnarzt von einer systematischen Diagnostik und Behandlung profitieren, hieß es in einer Mitteilung. Bisher sei das Leistungsangebot in erster Linie auf die Behandlung einer akuten Parodontitis - einer Entzündung des Zahnhalteapparates - ausgerichtet gewesen.
Ziel der Neuregelung sei es, die Zähne langfristig in einem gesunden, funktionellen und schmerzfreien Zustand zu halten. In der Mitteilung ist unter anderem die Rede von Aufklärungs- und Therapiegesprächen, antiinfektiöser Therapie, Antibiotikatherapie oder chirurgischen Eingriffen. Die neuen Leistungen können demnach voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2021 erbracht oder in Anspruch genommen werden.
Der Bundesausschuss ist mit Vertretern von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen besetzt. Er ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und entscheidet darüber, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden./jr/DP/stw