DJ Länder machen den Weg für EEG-Novelle frei
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat in verkürzter Frist die grundlegende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gebilligt, die der Bundestag erst am Vortag beschlossen hatte und mit der der Ökostromausbau in Deutschland beschleunigt werden soll. Bereits am 1. Januar 2021 kann das Gesetz dann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Gesetzblatt zum weit überwiegenden Teil in Kraft treten, teilte der Bundesrat mit.
Das Gesetz gibt als Ziel vor, dass der in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom vor 2050 treibhausgasneutral ist. Bis 2030 soll ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien erreicht werden. Die Förderbedingungen für die einzelnen Energien werden neu geregelt. Um die Akzeptanz der Bürger zu steigern, können sich Kommunen erstmals finanziell an Windrädern beteiligen. Onshore-Anlagen, deren 20-jährige Förderung ausläuft, sollen sich in Ausschreibungen um eine Anschlussförderung bewerben können, die bis 2022 läuft.
Vorgesehen ist laut Bundesrat auch eine Verbesserung der Anreize für Mieterstrom und der Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung. So nimmt das Gesetz den sogenannten Quartiersansatz auf. Maßgeblich ist nun, dass der erzeugte Strom im Viertel verbraucht wird und nicht mehr nur im unmittelbar betroffenen Haus.
Um erneuerbare Energien weiter in das Stromsystem zu integrieren, werden verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen gesetzt. Eine "Südquote" für Wind an Land und Biomasse soll für eine bessere Abstimmung zwischen Erneuerbaren-Ausbau und Netzausbau sorgen. Das Gesetz ermöglicht zudem, dass sich Seeschiffe in den Häfen kostengünstig mit Landstrom versorgen können, statt Dieselgeneratoren einzusetzen.
Mitarbeit: Petra Sorge
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December 18, 2020 06:48 ET (11:48 GMT)
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