Kurz vor Weihnachten war es soweit: Das neue deutsche Weingesetz wurde auch vom Bundesrat verabschiedet, wodurch es nun in Kraft treten kann. Geht es nach dem Nutzen, werden vor allem die Vermarktungschancen für die Winzer auf der einen Seite und mehr Orientierung und Klarheit für die Verbraucher auf der anderen Seite genannt. Doch ist das wirklich so?
Statt Rebsorten, jetzt geographische Herkunft
Bisher standen im deutschen Weinrecht die Rebsorten im Mittelpunkt. Je nach Rebsorte, Jahrgang und Namen der Weinbergslage definierte sich die Qualität eines Weins. So konnte jeder Wein in Deutschland bisher ein Spitzenerzeugnis sein - unabhängig von seiner Herkunft. Doch nicht jede Herkunft ist dazu geeignet, einen Spitzenwein hervorzubringen, denn die Qualität ergibt sich aus verschiedenen Faktoren wie Boden, Klima, Umwelteinflüssen und natürlichen Gegebenheiten.
Dies soll sich jetzt ändern, denn nach dem neuen System steht die geografische Herkunft eines Weins künftig für seine Qualität: je genauer die Herkunft benannt wird, desto höher die Qualität. Dieses Herkunftsprinzip kennt man vor allem aus Frankreich und Italien. Nun soll das deutsche Weinrecht an die Branche angepasst werden, mit dem Ziel, den deutschen Weinbau im internationalen Wettbewerb besser aufzustellen.
Das regelt das neue Weingesetz konkret:
Begrenzte Neuanpflanzungen
Das Gesetz sieht vor, die genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen weiter auf jährlich 0,3 Prozent der im Vorjahr mit Reben bepflanzten Gesamtfläche zu begrenzen. Bis 2023 sollen 300 Hektar Reben jährlich neu angepflanzt werden dürfen, um den Markt im Gleichgewicht zu halten.
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