Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.:
SdK ruft Anleiheinhaber der Joh. Friedrich Behrens AG zur Interessensbündelung auf
Die Joh. Friedrich Behrens AG hatte am 11. November 2020 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen Zahlungsunfähigkeit beim zuständigen Amtsgericht beantragt, nachdem zuvor Verhandlungen über eine Refinanzierung einer am 11. November 2020 fälligen Anleihe geplatzt waren. Das zuständige Insolvenzgericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Für die Tochtergesellschaften ...
Den vollständigen Artikel lesen ...