Das kündigte die European Securities and Markets Authority (ESMA) jetzt an. In Abstimmung mit der lokalen Aufsicht der Mitgliedsstaaten soll demnach untersucht werden, ob Fonds die Verpflichtung einhielten, Anlegern keine unangemessenen Kosten in Rechnung zu stellen. Ziel sei es, den Anlegerschutz in der EU zu verbessern, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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