Gute Nachricht für Anleger thesaurierender Fonds: Erträge, die in diesem Jahr erzielt werden, sind 2022 steuerfrei. Ausschlaggebend ist der zur Berechnung der Vorabpauschale herangezogene Basiszins, der 2021 erstmals im negativen Bereich liegt.
Mit der sogenannten Vorabpauschale wurde die Besteuerung von Gewinnen bereits während der Haltedauer von Investmentfondsanteilen vorweggenommen. Die während der gesamten Haltedauer versteuerten Vorabpauschalen werden dann erst beim Verkauf der Fondsanteile angerechnet, was somit den steuerlich relevanten Veräußerungsgewinn mindert. Für die Berechnung und den Einzug der Pauschale sind die Depotbanken verantwortlich. Anleger haben lediglich dafür zu sorgen, dass ihr Verrechnungskonto über entsprechende Reserven verfügt.Den vollständigen Artikel lesen ...
Mit der sogenannten Vorabpauschale wurde die Besteuerung von Gewinnen bereits während der Haltedauer von Investmentfondsanteilen vorweggenommen. Die während der gesamten Haltedauer versteuerten Vorabpauschalen werden dann erst beim Verkauf der Fondsanteile angerechnet, was somit den steuerlich relevanten Veräußerungsgewinn mindert. Für die Berechnung und den Einzug der Pauschale sind die Depotbanken verantwortlich. Anleger haben lediglich dafür zu sorgen, dass ihr Verrechnungskonto über entsprechende Reserven verfügt.Den vollständigen Artikel lesen ...