Die Bank Gutmann wurde von der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu einer Strafe von 30.000 Euro verdonnert. Der Fall stammt aus dem Jahr 2018, wie mir Gutmann-Vorstand Friedrich (Strasser) sagt. Der Vorwurf: Die Bank habe im Zuge einer Anlageberatung bei der Kosten-Nutzen-Analyse (Kosten und Erwartungshaltung müssen mit Zahlen hinterlegt werden) nicht so informiert, wie von der FMA gewünscht.
"Die FMA hat ...Den vollständigen Artikel lesen ...