DJ Bundesrat stimmt der Ausweitung des Kinderkrankengelds zu
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat am Montag in einer Sondersitzung der Ausweitung des Kinderkrankengelds zugestimmt. In der Corona-Pandemie wird der Anspruch von berufstätigen Eltern auf Kinderkrankentage verdoppelt. Der Anspruch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für Kinder mit Behinderungen gilt rückwirkend ab dem 5. Januar.
Pro Elternteil können 20 statt zehn Tage pro Kind beantragt werden, für Alleinerziehende wird der Anspruch von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt. Neu ist, dass der Anspruch nicht nur für den Fall der Krankheit eines Kindes gilt, sondern auch bei Ausfall der Kinderbetreuung. Dazu zählt, wenn die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Auch Eltern im Homeoffice sind anspruchsberechtigt, so das Bundesfamilienministerium.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hält die Neuregelung für nötig, weil Homeoffice, Homeschooling und die Betreuung kleiner Kinder nicht zusammengingen. Deshalb bräuchten Eltern, die in der besonders schwierigen Phase der Corona-Pandemie ihre Kinder zu Hause betreuen und daher nicht arbeiten können, eine passgenaue Entlastung, so Giffey vergangene Woche.
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
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January 18, 2021 10:15 ET (15:15 GMT)
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