Nach Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes lautet eines unserer Grundrechte: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Benachteiligungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...