Gerade erst hat die Bundesregierung ein neues milliardenschweres Corona-Hilfspaket verabschiedet. Im Juni lösten die sogenannten Überbrückungshilfen I bis III die gleich zu Beginn der Pandemie eingeführten (nicht zurückzuzahlenden) "Corona-Soforthilfen", die als finanzielle Zuschüsse in Höhe von 9?000 bis 15?000 Euro ausgezahlt wurden, ab. Aktuell wurde die Überbrückungshilfe III nochmals deutlich verbessert. Die Beantragung soll einfacher, die Förderung großzügiger werden und sie soll mehr Unternehmen zur Verfügung stehen, heißt es aus dem BMF von Olaf Scholz.Längst sind in diesem Prozess Kanzleien involviert. Denn für die Beantragung der Überbrückungshilfen bedarf es sogar zwingend der Mitwirkung eines steuerlichen ...Den vollständigen Artikel lesen ...