Pensionskassen sollen mehr Freiheiten bekommen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des BMF hervor. Geplant ist, das Versicherungsaufsichtsgesetz dahingehend zu ändern, dass Pensionskassen leichter an zusätzliche Mittel ihrer Trägerunternehmen kommen können. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem regulierten Pensionskassen im Sinne des § 233 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Möglichkeit eröffnet werden soll, durch eine Satzungsänderung die Rahmenbedingungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...