Unter welchen Umständen muss ein Wohnungseigentümer Schadensausgleich zahlen, wenn es in seiner Wohnung zu einem Wasserrohrbruch gekommen ist, der sich auch auf seinen Nachbarn ausgewirkt hat? Das musste der BGH nun in einem Fall entscheiden, in dem eine Leitung bei strengem Frost gerissen war. Bei den aktuell außergewöhnlich niedrigen Temperaturen in großen Teilen Deutschlands, kommt es immer wieder vor, dass das Wasser in einer Leitung gefriert und ein Rohrbruch die Folge ist. Schlimm genug, wenn ...Den vollständigen Artikel lesen ...