Du hast sicher mitbekommen, dass sich Konsumentenschutz-Minister Rudolf (Anschober) zu den Schließfach-Coups (davon habe ich dir hier berichtet) zu Wort gemeldet hat. Rudolf sieht die Geldinstitute in der Pflicht, für die Schadenssumme aufzukommen. Was aber, wenn sich die Geschädigten schwer tun, ihren Schaden zu definieren? Wie ich im neuen Börsianer Magazin (klick hier auf Seite 46) lese, ist es ...Den vollständigen Artikel lesen ...