Obwohl das deutsche Vermittlerrecht seit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in nationales Recht klar zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsvertretern unterscheidet, hat sich die Rechtsfigur des Mehrfachagenten bis heute gehalten. Eine kurze Bestandsaufnahme von Hans-Ludger Sandkühler. Polarisation von Versicherungsmaklern und -vertretern Das Gesetz unterscheidet bei den Versicherungsvermittlern zwischen Versicherungsmaklern und Versicherungsvertretern. Versicherungsvertreter ist, ...Den vollständigen Artikel lesen ...