KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Revisionsverfahren um unzulässige Waffenlieferungen aus Deutschland in mexikanische Unruheprovinzen will die Bundesanwaltschaft schärfere Strafen durchsetzen. Ihr Vertreter forderte am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das Urteil des Stuttgarter Landgerichts teilweise aufzuheben. Die Entscheidung soll am 11. März verkündet werden.
In dem Verfahren geht es um 4200 Sturmgewehre mit Zubehör, die die Rüstungsfirma Heckler & Koch von 2006 bis 2009 an Mexiko verkauft hatte. Die Beschaffungsstelle dort wiederum verkaufte die für Polizisten bestimmten Waffen in Bundesstaaten weiter, denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Die deutschen Behörden hatten Heckler & Koch die Exporte genehmigt, weil ihnen als Empfänger wahrheitswidrig unproblematische Provinzen genannt worden waren.
Wegen der so erschlichenen Genehmigungen hatte das Landgericht 2019 zwei frühere Mitarbeiter zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Drei andere Angeklagte wurden freigesprochen. Diese Freisprüche stehen in Karlsruhe nicht mehr zur Debatte. Die beiden Verurteilten hoffen auf Freisprüche. Heckler & Koch soll nach dem Stuttgarter Urteil rund 3,7 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen und hat deshalb ebenfalls Revision eingelegt. (Az. 3 StR 474/19)/sem/DP/men