Wer haftet, wenn ein unbeaufsichtigtes Kleinkind auf einem Reitturnier von einem Pferd gegen den Kopf getreten wird? Der Veranstalter, die Pferdehalterin oder doch die Eltern? Das musste der BGH nun in einem Fall entscheiden, in dem zwei Kinder in einen offenen Pferdeanhänger gestiegen waren. Zwei Kleinkinder hatten sich auf einem Reitturnier von ihren Eltern entfernt, um auf Erkundungstour zu gehen. Die Erwachsenen saßen währenddessen an einem Biertisch und hatten das Verschwinden der Kinder nicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...