Anzeige
Mehr »
Login
Sonntag, 19.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
GOLD-MINEN vor Jahrhundert-Hausse?! Diese Aktie sofort kaufen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
791 Leser
Artikel bewerten:
(2)

Kontrollbehörde soll 65 Stellen für Lieferkettengesetz erhalten

DJ Kontrollbehörde soll 65 Stellen für Lieferkettengesetz erhalten

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung will für die Kontrolle des geplanten Lieferkettengesetzes das Personal aufstocken. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) im Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums sollen 65 neue Stellen geschaffen werden. Das geht aus dem Referentenentwurf für das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte.

Auch die jährlichen Haushaltsmittel beim Bafa sollen laut der vorläufigen Schätzung auf knapp 5,3 Millionen erhöht werden. Den Entwurf hatte Heils Haus bereits am Montag in die Ressortabstimmung gegeben. Ministerien und Verbände haben bis zum 23. Februar Zeit, Stellung zu nehmen. Am 17. März soll das Gesetz Regierungskreisen zufolge vom Kabinett beschlossen werden und noch vor den Wahlen im Herbst durch den Bundestag.

2.037 deutsche Unternehmen stark betroffen 

Das Lieferkettengesetz soll dann ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Kraft treten, ab 2024 auch für Firmen ab 1.000 Mitarbeitern. Das Arbeitsministerium rechnet damit, dass im zweiten Schritt insgesamt 2.037 deutsche Unternehmen "stark und sehr stark" betroffen sein werden. Sie werden "verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besser nachzukommen", heißt es in dem Entwurf.

Konkret müssen sie etwa eine menschenrechtsbezogene Grundsatzerklärung auf Leitungsebene verabschieden, ein Risikomanagement und ein Beschwerdesystem einrichten. Dadurch dürfte sich der jährliche Aufwand für die Wirtschaft um rund 43,47 Millionen Euro erhöhen. Allein 15,14 Millionen Euro entfallen auf Bürokratiekosten aus vier Informationspflichten, hinzu kommt ein einmaliger Aufwand von rund 109,67 Millionen Euro.

Auch Umweltschutz erfasst 

Das Arbeitsministerium betont in dem Entwurf, dass "zusätzliche Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen" vermieden würden. Die Anforderungen an Großunternehmen seien indes "praktikabel, verhältnismäßig und ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand umzusetzen". Zugleich will der Bund die Wirtschaft an anderer Stelle entlasten.

Laut dem Entwurf peilt Heils Ressort eine Ausdehnung des Gesetzes auf Umweltbelange an. "Erfasst sind auch der Umweltschutz und die Korruptionsbekämpfung, soweit Menschenrechte von Umweltschädigungen oder Korruption unmittelbar betroffen oder internationale Umweltabkommen ausdrücklich in Bezug genommen werden", heißt es in dem Entwurf. Der Punkt war am Freitag noch umstritten: Das Ressort von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte Umweltaspekte nicht in seinem Planungspapier aufgenommen, während Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) darauf pocht.

Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro 

Bei Nichtbeachtung der Regeln ist ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro möglich. Über die Höhe der Bußgelder verhandeln die Ressorts gegenwärtig noch: In dem Entwurf heißt es, dass Unternehmen "mit einer Geldbuße von wenigstens X Euro belegt" werden sollen. Heil hatte am Freitag erklärt, er strebe Sanktionen bis zu einer Höhe von 10 Prozent des Jahresumsatzes an. Damit wären je nach Konzerngröße Summen zwischen 100.000 Euro bis zu Millionen Euro möglich. Zudem sollen betroffene Unternehmen laut dem Referentenentwurf bis zu drei Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können. Die Einnahmen aus den Zwangs- und Bußgeldern sollen anschließend in die Menschenrechtsarbeit der Regierung fließen.

Die Bundesregierung will ihre Fortschritte auch dokumentieren: Bis zum 30. Juni 2026 soll der erreichte Schutz der Menschenrechte in Lieferketten evaluiert werden. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag ein solches Sorgfaltspflichten-Gesetz vereinbart für den Fall, dass Konzerne diesen Pflichten nicht freiwillig nachkommen. Eine repräsentative Umfrage der Regierung im Juli 2020 hatte jedoch gezeigt, dass lediglich zwischen 13 und 17 Prozent der befragten Unternehmen die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte erfüllen.

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/sha

(END) Dow Jones Newswires

February 16, 2021 12:24 ET (17:24 GMT)

Copyright (c) 2021 Dow Jones & Company, Inc.

KI-Champions: 3 Top-Werte, die Ihr Portfolio revolutionieren
Fordern Sie jetzt den brandneuen kostenfreien Sonderreport an und erfahren Sie, wie Sie von den enormen Wachstumschancen im Bereich Künstliche Intelligenz profitieren können - 100 % kostenlos.
Hier klicken
© 2021 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.