Einhellig dringen der Deutsche Derivate Verband (DDV), die Börse Stuttgart und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) darauf, Optionsscheine steuerlich nicht den Termingeschäften zuzuordnen. Hierzu haben die Anlegerschützer, die Börse und der Branchenverband heute ein Gutachten von Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen von der Ludwig-Maximilians-Universität München vorgelegt. Ein Ergebnis: Aufgrund ihrer Erfüllungsweise - "Zug-um-Zug" - unterscheiden ...Den vollständigen Artikel lesen ...