FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass das Unternehmen Deutsche Coin keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen mit angeblicher Anschrift in Stuttgart unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (18.02.2021)
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