Einbehaltene ausländische Quellensteuer kann unter Umständen auf die deutsche Gewerbesteuer angerechnet werden. Das ist einem Urteil des FG Hessen in einem Fall zu entnehmen, in dem eine Kapitalgesellschaft in ihrer Gewerbesteuererklärung den Abzug kanadischer Quellensteuer geltend gemacht hatte. Das Finanzgericht (FG) Hessen musste sich in einem aktuellen Verfahren mit der Frage beschäftigen, ob einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge auch auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet ...Den vollständigen Artikel lesen ...