Darf ein Fahrzeugführer während der Fahrt einen Taschenrechner bedienen? Diese Frage beschäftigte zuletzt sogar den BGH. Die Bundesrichter mussten im zugrunde liegenden Falle entscheiden, ob es sich bei einem Taschenrechner um ein elektronisches Gerät gemäß StVO handelt. Handy am Steuer? Das ist natürlich verboten. Aber wie sieht es aus, wenn man nach dem Großeinkauf an der Ampel kurz mit dem Casio-Taschenrechner die Kassenbons fürs Haushaltsbuch aufsummiert oder auf dem Weg zum Kundentermin schon ...Den vollständigen Artikel lesen ...