Seit Jahresanfang gilt das neue Jahressteuergesetz. In der Finanzwelt sorgt es für Furore, von Privatanlegern bekommt es (noch) wenig Aufmerksamkeit. Dabei könnte es gerade für sie weitreichende Folgen haben. Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, ob Hebelprodukte wie Optionsscheine und Knock-out-Zertifikate den Termingeschäften zuzuordnen sind.Damit würden sie unter die begrenzte Verlustverrechnung bei Termingeschäften fallen, die es Anlegern nur bis 20 000 Euro erlaubt, Verluste zu verrechnen. Diese asymmetrische Besteuerung ist ohnehin umstritten und dürfte laut Deutscher Derivate Verband (DDV) keinesfalls noch ausgeweitet werden. Auch dass die Grenze mittlerweile von 10 000 auf 20 000 Euro erhöht wurde, sei reine Kosmetik, kritisiert die Aktionärsvereinigung DSW. Durch die Neuregelung könnte es passieren, dass ...Den vollständigen Artikel lesen ...